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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 (https://dejure.org/2012,5328)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 (https://dejure.org/2012,5328)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08 (https://dejure.org/2012,5328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7, AuslG § 53 Abs. 6, AsylbLG § 1, AufenthG § 25 Abs. 5, AsylbLG § 1 Abs. 1, Nr. 3, AsylbLG § 2 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 23, RL 2004/83/EG Art. 28
    Minderjährig, leistungsberechtigt, Analogleistungen, Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung, Qualifikationsrichtlinie, Familienangehörige, subsidiärer Schutz, gemeinschaftskonform, gemeinschaftskonforme Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Die Beklagte verweist auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ((BSG) Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R), wonach eine teleologische oder verfassungskonforme Anpassung der im Wortlaut eindeutigen Regelung des § 2 AsylbLG unzulässig sei.

    Das Urteil des BSG vom 17.06.2008 (a.a.O.) stehe mit den Gesetzesmaterialien nicht in Einklang.

    Gegenstand des Klage- und Berufungsverfahrens ist der in der tatsächlichen Überweisung der Leistungen für den Monat August 2007 liegende (konkludente) Bescheid (§ 33 Abs. 2 SGB X; vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R) in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.09.2007 (§ 95 SGG).

    Zwar ist dem Kläger eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland (also ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten, welches bei typisierender Betrachtung für eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer als kausal anzusehen ist; vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R) nicht anzulasten.

    Einer solcherart erweiternden Auslegung stehen im Übrigen auch Sinn und Zweck der Regelung sowie deren Gesetzesentwicklung entgegen (vgl. hierzu eingehend BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 19 ff.; dem BSG folgend auch der Senat in den Vorlagebeschlüssen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09, derzeit anhängig beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 1 BvL 10/10 zu Rn. 58 ff. bzw. 1 BvL 2/11 zu Rn. 46 ff.).

    Liegen jedoch die (weiteren) Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG, insbesondere also ein hinreichend langer Vorbezug von Grundleistungen, in der Person des Kindes nicht vor, begründet § 2 Abs. 3 AsylbLG aus sich heraus keinen Anspruch auf Analogleistungen; ein Absehen vom zwingenden Erfordernis einer hinreichenden Vorbezugszeit bei Kindern, deren Eltern nicht (mehr) im Grundleistungsbezug stehen, kommt nicht in Betracht (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09 zu Rn. 56 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R m.w.N. zu Rn. 25 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 1/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Einer solcherart erweiternden Auslegung stehen im Übrigen auch Sinn und Zweck der Regelung sowie deren Gesetzesentwicklung entgegen (vgl. hierzu eingehend BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 19 ff.; dem BSG folgend auch der Senat in den Vorlagebeschlüssen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09, derzeit anhängig beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 1 BvL 10/10 zu Rn. 58 ff. bzw. 1 BvL 2/11 zu Rn. 46 ff.).

    Liegen jedoch die (weiteren) Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG, insbesondere also ein hinreichend langer Vorbezug von Grundleistungen, in der Person des Kindes nicht vor, begründet § 2 Abs. 3 AsylbLG aus sich heraus keinen Anspruch auf Analogleistungen; ein Absehen vom zwingenden Erfordernis einer hinreichenden Vorbezugszeit bei Kindern, deren Eltern nicht (mehr) im Grundleistungsbezug stehen, kommt nicht in Betracht (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09 zu Rn. 56 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R m.w.N. zu Rn. 25 f.).

    Die Vorschrift kann zwar als Öffnungsklausel zur Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall beitragen; eine darüber hinausreichende Anwendung dergestalt, die beschränkten Leistungen des § 3 AsylbLG generell denjenigen nach dem SGB XII anzunähern, ist jedoch nicht möglich (zu alledem eingehend die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 zu Rn. 71 ff. und Rn. 110 ff., sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09 zu Rn. 57 ff. und Rn. 104 ff; vgl. auch Rothkegel, Das Sachleistungsprinzip des Asylbewerberleistungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht, in ZAR 2011, S. 90, 93 f.).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Einer solcherart erweiternden Auslegung stehen im Übrigen auch Sinn und Zweck der Regelung sowie deren Gesetzesentwicklung entgegen (vgl. hierzu eingehend BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 19 ff.; dem BSG folgend auch der Senat in den Vorlagebeschlüssen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09, derzeit anhängig beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 1 BvL 10/10 zu Rn. 58 ff. bzw. 1 BvL 2/11 zu Rn. 46 ff.).

    Soweit der Senat im Übrigen die Grundleistungen nach dem AsylbLG für verfassungswidrig zu niedrig bemessen hält (vgl. die bereits genannten Vorlagebeschlüsse des Senats i.S.v. Art. 100 Abs. 1 GG), haben sich die Beteiligten durch Teilvergleich den ausstehenden Entscheidungen des BVerfG (i.S. 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) unterworfen (vgl. zu dieser Möglichkeit etwa BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Einer solcherart erweiternden Auslegung stehen im Übrigen auch Sinn und Zweck der Regelung sowie deren Gesetzesentwicklung entgegen (vgl. hierzu eingehend BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 19 ff.; dem BSG folgend auch der Senat in den Vorlagebeschlüssen gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09, derzeit anhängig beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 1 BvL 10/10 zu Rn. 58 ff. bzw. 1 BvL 2/11 zu Rn. 46 ff.).

    Die Vorschrift kann zwar als Öffnungsklausel zur Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall beitragen; eine darüber hinausreichende Anwendung dergestalt, die beschränkten Leistungen des § 3 AsylbLG generell denjenigen nach dem SGB XII anzunähern, ist jedoch nicht möglich (zu alledem eingehend die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 zu Rn. 71 ff. und Rn. 110 ff., sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09 zu Rn. 57 ff. und Rn. 104 ff; vgl. auch Rothkegel, Das Sachleistungsprinzip des Asylbewerberleistungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht, in ZAR 2011, S. 90, 93 f.).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R betont, dass Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen seien.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG begründet auch die Zuordnung zum Leistungsregime des AsylbLG in § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II (grundlegend BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R; vgl. auch BSG, Urteile vom 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R sowie vom 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Die beiden - zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wesentlichen übereinstimmenden - Leistungsregimes des SGB II und des SGB XII sollen jedoch das - grundrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG gewährleistete - soziokulturelle Existenzminimum insgesamt zur Verfügung stellen (vgl. Münder, a.a.O.; siehe auch - begrifflich in der Diktion des BVerfG im Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abstellend - ders. in LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, Einl. Rn. 20); kein Deutscher muss deshalb seinen Lebensunterhalt mit Mitteln unterhalb des Leistungsniveaus nach dem SGB II oder SGB XII bestreiten; stehen ihm entsprechende Eigenmittel nicht oder nicht in hinreichendem Maße zur Verfügung, sind sie ihm unter Anrechnung eigener wirtschaftlicher Ressourcen als öffentliche Leistung zur Verfügung zu stellen.
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Wird eine Richtlinie der Gemeinschaft verspätet oder unzureichend in das Recht eines Mitgliedstaates umgesetzt, so verpflichtet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ((EuGH) vgl. etwa Urteil vom 04.07.2006 - C 212/04) die nationalen Gerichte bei Fehlen unmittelbarer Wirkung ihrer einschlägigen Bestimmungen, das innerstaatliche Recht nach Ablauf der Umsetzungsfrist so weit wie möglich im Licht des Wortlauts und des Zweckes der jeweiligen Richtlinie auszulegen; die mit der Richtlinie verfolgten Ziele sollen erreicht werden, indem die nationalen Gerichte die diesem Zweck am besten entsprechende Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften wählen und damit zu einer mit den Bestimmungen der Richtlinie vereinbaren Lösung gelangen.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Soweit der Senat im Übrigen die Grundleistungen nach dem AsylbLG für verfassungswidrig zu niedrig bemessen hält (vgl. die bereits genannten Vorlagebeschlüsse des Senats i.S.v. Art. 100 Abs. 1 GG), haben sich die Beteiligten durch Teilvergleich den ausstehenden Entscheidungen des BVerfG (i.S. 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) unterworfen (vgl. zu dieser Möglichkeit etwa BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    Zu den Voraussetzungen einer solchen unmittelbaren Wirkung führt der EuGH (Urteil vom 24.01.2012 - C 282/10) aus:.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08
    ff) Scheitert damit eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung der einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften (vgl. zur Reichweite einer solchen Auslegung auch BGH 09.04.2002 - XI ZR 91/99), ergibt sich dennoch für den Kläger zu 1 (wie auch die weiteren Kläger) der geltend gemachte Anspruch auf Gewährung höherer Leistungen (im Sinne des von ihnen für die Kläger zu 2 bis 4 ausdrücklich hilfsweise gestellten Antrags) unmittelbar aus der QualRL selbst.
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Leistungsausschluss für

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 20 B 4/07

    Sozialhilfe

  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 1/85
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • VG Würzburg, 03.03.2008 - W 7 K 07.683

    Zuweisungsbescheid; Gemeinschaftsunterkunft; Haushaltsgemeinschaft; Ausnahmefall

  • VG Frankfurt/Main, 30.05.2007 - 7 E 801/07

    Aufenthaltstitel eines Minderjährigen bei subsidiärem Abschiebungsschutz des

  • LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Dieses Erfordernis gelte auch für die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Bezug auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08).

    Deshalb erscheint es problematisch, wenn das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 27. Februar 2012 (Az.: L 20 AY 48/08 - juris Rn. 61) unter Hinweis auf die BT-Drucks. 12/4451 (Seite 7) gleichwohl davon ausgeht, dass § 25 Abs. 5 AufenthG gerade kein verfestigtes Aufenthaltsrecht begründe.

    Ob der Gesetzgeber zahlreiche Gelegenheiten ausgelassen haben könnte, den § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG zu ändern (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08 - juris Rn. 61), dürfte dabei nicht ausschlaggebend sein.

    Auch wenn der erkennende Senat die Einschätzung teilt, wonach die Rechtsprechung nicht dazu berufen ist, die rechtspolitische Sinnhaftigkeit der ausländerrechtlichen Konzeption zu beurteilen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08 - juris Rn. 63) kann es im Hinblick auf die verfassungsrechtlich notwendige Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nur auf die tatsächliche Verweildauer des Ausländers im Bundesgebiet und ihre rechtliche Bewertung ankommen (ausgenommen die Fälle, in denen der Ausländer seine Aufenthaltsdauer rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat und andere Faktoren - wie die Personensorge für ein deutsches Kind - keine andere Beurteilung gebieten).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 19 AS 1356/15

    Antrag eines somalischen Staatsangehörigen auf SGB-II -Leistungen bei

    Er nahm Bezug auf die Entscheidung des LSG NRW vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - wonach sich ein unmittelbarer Leistungsanspruch aus der Qualifikationsrichtlinie ergebe.

    Dies habe das LSG NRW in seinem Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - entschieden.

    Soweit das Sozialgericht auf die Entscheidung des LSG NRW vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - Bezug genommen habe, sei diese Entscheidung vom Bundessozialgericht am 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R - aufgehoben worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - L 6 AS 2268/15

    SGB-II -Leistungen; Leistungen dem AsylbLG ; Menschen mit nur vorübergehendem

    Die Kläger haben sich für ihre Klagebegründung auf die Entscheidung des LSG NRW vom 27.02.2012 (L 20 AY 48/08) bezogen, in dem dieses einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II direkt aus Art. 28 QualRL hergeleitet hatte.

    Hinsichtlich des Leistungsumfangs schließe sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 27.02.2012 (L 20 AY 48/08) an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13

    Streit um die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG an Stelle der gewährten

    Der Senat hat bereits entschieden, dass insofern weder Raum für eine abweichende Auslegung noch für eine teleologische Reduktion oder für eine analoge Anwendung von § 23 Abs. 1 S. 4 SGB XII besteht; er hat sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen (vgl. Urteil des Senats vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 Rn. 60 ff. [Revision anhängig, BSG B 7 AY 4/12 R]).

    Dann ist aber auch kein Grund ersichtlich, warum diesen Leistungsempfängern Analogleistungen unter Verzicht auf die Vorbezugszeit gewährt werden sollten (ablehnend bereits Urteil des Senats vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 Rn. 60 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Schon den unterschiedlichen Sachverhalten nach sei die von den Klägerinnen zur Stützung ihres Begehrens angeführte Rechtsprechung des LSG NRW im Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 nicht anwendbar.

    Zu Unrecht beruft sich daher die Berufungsbegründung - im Anschluss an eine Äußerung des LSG NRW im Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.2011 - 10 C 11/10.

  • LSG Hessen, 23.11.2012 - L 7 AS 118/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Ein solcher besteht nach Auffassung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 27. Februar 2012, Az.: L 20 AY 48/08, ZFSH/SGB 2012, 461) dann, wenn minderjährige Kinder, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen und damit leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, deren Eltern jedoch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen, von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II ausgeschlossen sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 18 AS 1567/11
    Im Übrigen seien SGB II-Leistungen nach Maßgabe der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (EGRL 83/2004) zu bewilligen (Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08 -).

    Auch aus dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2012 (- L 20 AY 48/08 -) folgt nichts Anderes.

  • SG Köln, 22.03.2012 - S 12 AS 427/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das LSG NRW hat offenbar in einem Urteil vom 28.02.2012 - L 20 AY 48/08 - die unmittelbare Anwendbarkeit dieser Richtlinienbestimmungen bejaht; die Entscheidungsgründe liegen allerdings noch nicht vor.
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